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PERSONENDATENSCHUTZ

-Fachgebiete-

Seit dem 25. Mai 2018 wurden die Vorschriften zum Personendatenschutz grundsätzlich geändert. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) wurden Unternehmern neue Pflichten auferlegt.

Unabhängig von der Branche wurden die Unternehmer gezwungen, ein eigenes System für den Personendatenschutz im Einklang mit dem Profil ihrer Geschäftstätigkeit aufzubauen. Die Strafen für Unterlassungen hinsichtlich der Verpflichtungen können bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4 % des jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmers reichen.

Die DSGVO erfordert, dass die Unternehmer in gesetzlich festgelegten Grenzen selbst den Charakter der gesammelten Personendaten und des Risikos im Zusammenhang mit deren Verarbeitung bestimmen und entsprechende Absicherungen umsetzen.

Unsere Kanzlei bietet hierbei Rechtsunterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Vorbereitung und Durchführung von Audits,
  • Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit dem Personendatenschutz beim Kunden,
  • Vorbereitung und Umsetzung von Verfahren und entsprechenden Unterlagen.

Wir bieten auch individuelle und Gruppenschulungen im Personendatenschutz. Bei der Betreuung von größeren Unternehmen arbeiten wir auch mit IT-Spezialisten zusammen, die für die Systemabsicherungen gemäß der DSGVO zuständig sind.

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