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AGRARRECHT

-Fachgebiete-

Wir kennen uns bestens mit den Besonderheiten der Geschäftstätigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben, Züchtern, Verarbeitungsunternehmen und sonstigen Unternehmen aus der Agrar- und Lebensmittelbranche aus. Bei der durch uns angebotenen Rechtsunterstützung berücksichtigen wir rechtliche Probleme, die bei der alltäglichen Geschäftstätigkeit auf dem Agrar- und Lebensmittelmarkt sowie bei der Umsetzung von Investitionsprojekten oder bei der Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen entstehen können.

Auf dem Gebiet des Agrarrechts bieten wir u. a.:

  • Betreuung von Transaktionen in Hinsicht auf Agrarimmobilien (Veräußerung, Verpachtung, Anmietung, Nutzung),
  • Unterstützung bei der Umwandlung und neuen Verwendung von landwirtschaftlichen Nutzflächen,
  • Erstellung und Begutachtung von Anbau-, Kauf-, Ankaufs- und Verwahrungsverträgen,
  • Unterstützung bei der Gründung von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe und deren ständige Rechtsbetreuung (u. a. wegen Preisabsprachen der Abnehmer von Obst und Gemüse),
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und ausstehenden Forderungen,
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten,
  • Rechtsunterstützung beim Erlangen von Subventionen und Zuwendungen,
  • Erstellung von Rechtsgutachten im Bereich des Agrarrechts.

WIE KÖNNEN SIE SICH MIT UNS IN VERBINDUNG SETZEN?

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