AGRARRECHT
-Fachgebiete-
Wir kennen uns bestens mit den Besonderheiten der Geschäftstätigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben, Züchtern, Verarbeitungsunternehmen und sonstigen Unternehmen aus der Agrar- und Lebensmittelbranche aus. Bei der durch uns angebotenen Rechtsunterstützung berücksichtigen wir rechtliche Probleme, die bei der alltäglichen Geschäftstätigkeit auf dem Agrar- und Lebensmittelmarkt sowie bei der Umsetzung von Investitionsprojekten oder bei der Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen entstehen können.
Auf dem Gebiet des Agrarrechts bieten wir u. a.:
- Betreuung von Transaktionen in Hinsicht auf Agrarimmobilien (Veräußerung, Verpachtung, Anmietung, Nutzung),
- Unterstützung bei der Umwandlung und neuen Verwendung von landwirtschaftlichen Nutzflächen,
- Erstellung und Begutachtung von Anbau-, Kauf-, Ankaufs- und Verwahrungsverträgen,
- Unterstützung bei der Gründung von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Betriebe und deren ständige Rechtsbetreuung (u. a. wegen Preisabsprachen der Abnehmer von Obst und Gemüse),
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und ausstehenden Forderungen,
- Vertretung in Verwaltungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten,
- Rechtsunterstützung beim Erlangen von Subventionen und Zuwendungen,
- Erstellung von Rechtsgutachten im Bereich des Agrarrechts.
WIE KÖNNEN SIE SICH MIT UNS IN VERBINDUNG SETZEN?