BAURECHT, IMMOBILIEN, INVESTITIONSPROZESSE
-Fachgebiete-
Eines der Fachgebiete der Kanzlei Meissner Kozioł Kaczmarek & Partner ist die umfassende Rechtsberatung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilien und mit dem Bauchrecht und Investitionsprozessen. Wir beraten Beteiligte an Investitionsprozessen von der Etappe der Verhandlungen und Festlegung von Bedingungen der einzelnen Verträge bis hin zum Zeitpunkt deren Abrechnung. Wir unterstützen Unternehmen, die auf dem Bau- und Immobilienmarkt tätig sind, bei deren täglichen Geschäftstätigkeit. Mit gleichem Engagement beraten wir sowohl große Firmen aus der Baubranche und weltweit bekannte Bauträger als auch kleine, lokale Bauträger, Bauunternehmen bzw. Bauherren.
Wir verfügen über weitreichende Erfahrung, gesammelt u. a. :
- bei der ständigen umfassenden Rechtsberatung für große, mittlere und kleine Bauträger,
- bei der Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen über Bauarbeiten, Generalunternehmerleistungen und die Bauträgerschaft sowie Verträgen, die für die Absicherung der Interessen unserer Kunden in jeder Etappe des Investitionsprozesses unentbehrlich sind,
- bei der Teilnahme an Prozessen des Immobilienverkehrs, der Immobilienteilung, der Umwandlung von Agrargebieten in Investitionsgebiete und der Erlangung des Bescheids über Bebauungsbedingungen,
- bei der Beratung bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen eines Konsortiums,
- bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Garantien und Gewährleistungen für die ausgeführten Bauarbeiten und bei der Vollstreckung der Haftung von Subunternehmen, welche die Bauarbeiten ausgeführt haben,
- bei der Vertretung bei Streitigkeiten wegen Fehlern in Projektunterlagen,
- bei der Kundenvertretung vor Gerichten in Zivilsachen, darunter Streitigkeiten mit Unternehmen, welche die Bau-, Renovierungs- und Innenausbauarbeiten ausgeführt haben,
- bei der Kundenvertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten u. a. bei Streitigkeiten zu der Höhe der Gebühren für den Erbnießbrauch von Grundstücken,
- bei der Kundenvertretung vor dem Innenministerium beim Erwerb von Immobilien durch Ausländer,
- bei der Vorbereitung und Aushandlung von Verträgen über die Anmietung von Büro- und Geschäftsräumlichkeiten.
WIE KÖNNEN SIE SICH MIT UNS IN VERBINDUNG SETZEN?