Was der in Polen tätige ausländische Unternehmer über die Unterstützung der polnischen Regierung wegen der Coronavirus-Epidemie wissen soll
Nach der gestrigen Kabinettsitzung hat die polnische Regierung die Grundannahmen des sog. „Krisenbewältigungsschutzschilds“ bekannt gemacht. Laut der polnischen Regierung, sollen die geplanten Hilfsmaßnahmen zeitnah gesetzlich geregelt werden. Die Gesetzesentwürfe sollen bis Ende der Woche vorliegen. Erst dann wird klar, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich in den Gesetzesentwürfen berücksichtigt wurden.
Die von der Regierung vorgestellten Vorschläge sehen vor, dass die Hilfsmaßnahmen gem. ein 5-Säulen-Modell geleistet werden. Die polnischen Unternehmer sollen am meisten von den Hilfsmaßnahmen der 1. und der 2. Säule profitieren.
Die 1. Säule betrifft den Arbeitsmarkt. Laut der Aussagen der Regierung sollen u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Das Gehalt sollte i.H.v. 80% des durchschnittlichen Gehalts bezahlt werden, wobei 40% durch den Arbeitsgeber und 40% von dem Staat finanziert werden soll. Es wurde nicht bekannt gegeben, ob dies alle Unternehmer oder nur die, die bestimmten Voraussetzungen erfüllen, betreffen soll.
- Den Arbeitnehmern, die die Arbeit aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrag leisten, sollte 80% des Mindestlohns garantiert werden. Sie werden auch die Auszahlung eines einmaligen Zuschusses i.H.v. ca. 2.000,00 PLN beantragen können. Es sollen auch die Regeln der Standzeitgeldfinanzierung bestimmt werden.
- Der Arbeitgeber kann die Personalkosten bis zu 60% herabsetzen, solange er keinen Arbeitnehmer entlässt.
- Die flexible Arbeitszeit sollte verlängert werden.
- Nach einigen Quellen wird die Einführung eines neuen Modells der Arbeitszeitverrechnung überlegt, indem die ungenutzte Regelarbeitszeit auf einem individuellen Konto eines Arbeitsnehmers gesammelt wird. Die gesammelte Arbeitszeit kann nach Bedarf in der Zukunft ausgenutzt werden, indem die tägliche Regelarbeitszeit verlängert wird. Diese Lösung sollte die Höhe des Gehalts nicht beeinflussen.
- Die Arbeitsgenehmigungen für die Arbeitnehmer aus der Ukraine sollen automatisch verlängert werden.
- Die zusätzliche Pflegezeit für ein Kind unter 8. Lebensjahr, sollte um weitere 2 Wochen verlängert werden. Überlegt wird auch die Gewährleistung der zusätzlichen Pflegezeit für ein Kind zwischen 8. und 14. Lebensjahr.
- Sollte ein Arbeitnehmer mit COVID-19 angesteckt werden, darf der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern im Betrieb die Standzeit anordnen.
Die 2. Säule betrifft verschiedene Arten von der finanziellen Unterstützung der Arbeitgebern. Die Regierung hat u.a. folgendes vorgeschlagen:
- Verschiebung der Anmeldefrist der Steuererklärung „PIT“ bis auf Ende Juni,
- Verschiebung, zeitweilige Aussetzung oder Ratenbezahlung von den Versicherungsbeträgen (ZUS), ohne zusätzliche Gebühren. Es wurde nicht bekannt gegeben, ob diese Lösungen nur in den kommenden 3 Monaten genutzt werden kann oder länger.
- Verlängerung der Rückzahlungszeit der Betriebsmittelkredite und Einführung von zinsgünstigen Krediten,
- Finanzielle Hilfe des Staates für die Transportunternehmer bei der Bezahlung von Leasing-Raten.
Die Maßnahmen der 4. Säule sollen der Sicherheit des Finanzsystems und die Maßnahmen der 5 Säule der Wirtschaftsentwicklung dienen.